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Erst ab einem Mindestalter von 21 Jahren ist die Antragstellung auf eine Fahrlehrererlaubnis möglich.
Persönliche Vorsprache vor Ort ist nur bei einem Erstantrag sowie bei der Ausstellung des Anwärter- sowie Fahrlehrerscheines notwendig. In den übrigen Fällen genügt eine E-Mail an ordnungsamt@luebeck.de.